Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Berechnung der Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfolgt bei privat kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmern gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG. Bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur

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