Glaucopsyche Ameisenbläuling

Die Umsiedlung des Ameisenbläulings

Ist nicht zu erwarten, dass die Umsiedelung zweier Schmetterlingsarten von einer im Baugebiet sich befindenden Wiesenfläche auf ein anderes Wiesengebiet zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der Populationen der beiden Schmetterlingsarten führt, steht einer Umsiedlung nichts entgegen.

Mit dieser Begründung hat

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Die Veranstaltung im Naturschutzgebiet

Sind die durch eine geplante Veranstaltung in einem Naturschutzgebiet möglichen Beeinträchtigungen weder quantitativ noch qualitativ derart gravierend, dass eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung des geschützten Gebietes zu erwarten sind, darf die Veranstaltung stattfinden.

So hat das Verwaltungsgericht Münster in dem

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Die Lebensumstände der Trauerseeschwalbe

Auch wenn sich seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes die Lebensumstände der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt weiter verschlechtert haben, liegt kein Verschulden des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt vor, so dass weder der Kreis Nordfriesland noch der Deich- und Hauptsielverband zum Tätigwerden verpflichtet werden

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Windkraftanlagen gegen geschützte Tierarten

Kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Fortsetzung von Rodungsarbeiten für Windkraftanlagen möglicherweise Lebensräume geschützter Tierarten zerstört werden und insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden, die im Fall der Nichtgenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen nicht kurzfristig rückgängig zu machen wären, müssen

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