Ein Unterlassungsanspruch wegen Lichtimmissionen vom Nachbargrundstück besteht regelmäßig nicht, solange ein Eigenschutz durch Verdunklungseinrichtungen möglich ist.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn beschäftigen die Gerichte immer wieder. Das Landgericht Köln hatte sich zuletzt mit behaupteten Beeinträchtigungen in Schlafräumen durch Lichtimmissionen vom Nachbargrundstück zu
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