Eine Bambusanpflanzung, die als Hecke im Sinne des Hessischen Nachbarrechts einzustufen ist und die vorgeschriebenen Grenzabstände einhält, unterliegt grundsätzlich keiner Höhenbegrenzung. Ein Rückschnitt kann nur bei außergewöhnlich schweren, unzumutbaren Beeinträchtigungen verlangt werden.
Das Hessische Nachbarrecht sieht für Hecken grundsätzlich keine
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