Hühner

Hähne und Bienen in der Innenstadt

Die Haltung sowohl von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem städtischen Wohngrundstück beeinträchtigt die Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz.

In dem hier vom Landgericht Köln entschiedenen Fall stritten zwei Nachbarn, die Eigentümer benachbarter Wohngrundstücke, bebaut mit Wohnhäusern nebst angrenzender

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Bambus

Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken

Im (hessischen) Landesnachbarrecht gibt es keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken. 

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten sich die Eigentümer benachbarter Grundstücke in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten befindet sich seit

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Nähen

Notwehr gegen Nähmaschinen-Lärm?

Ein wiederholtes Klopfen gegen die Decke stellt keine Notwehr gegen behauptete Lärmbelästigung durch eine Nähmaschine dar.

Vor dem Amtsgericht München stritten sich zwei Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses in München wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen. Die Klägerin behauptete, dass die Beklagte seit August 2022

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Das Laub auf Nachbars Grundstück

Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Laubrente wegen erhöhten Reinigungsaufwands für einen Pool unterhalb von zwei den Grenzabstand unterschreitenden Nachbareichen.

Errichtet ein Grundstückseigentümer im Traufbereich zweier auf dem Nachbargrundstück vor 90 Jahren ohne Einhaltung des Grenzabstands gepflanzter Eichen einen offenen

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Photovoltaik

Die blendende Photovoltaikanlage

Eine Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet. Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung

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Weinbau an der Mosel

Steinschlag am Weinberg

Der Eigentümer eines Hanggrundstücks haftet nicht dafür, dass der Weinanbau auf dem weiter unterhalb liegenden Grundstücks wegen der Gefahr eines Steinschlages eingestellt wird.

In dem hier vom Landgericht Koblenz entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Winzer geklagt, der seit dem Jahr 2012

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Gartentor

Gartentor statt Wegerecht

Das lediglich allgemeine, von einem konkreten Sicherungsbedürfnis losgelöste Interesse des Eigentümers, sein mit einem Wegerecht belastetes Grundstück einzufrieden, kann für sich genommen einen Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn, ein auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachtes Tor nach jeder

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Funkmast

Der Mobilfunkmast im Wohngebiet

Bei einem Funkmast zur schnelleren Datenübertragung und größerer Übertragungskapazität handelt es sich um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Netz der Deutschen Telekom, die auch in einem Wohngebiet zulässig ist. Die Sicherstellung einer ausreichenden Mobilfunkversorgung dient dem Wohl der Allgemeinheit und daher

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Gartenzaun

Die gleiche zulässige Zaunhöhe für alle Nachbarn ?

Für das notwendige Zusammenleben zwischen Grundstücksnachbarn gilt das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, demzufolge Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Wenn über die Anwendung der gesetzlichen Regelung hinaus ein billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Nachbarn dringend geboten ist, können bestehende nachbarrechtliche Rechte

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Die Birken in Nachbars Garten

Wenn der Nachbar den nach in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Grenzabstand eingehalten hat, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück.

Ein Grundstückseigentümer kann daher von seinem Nachbarn in aller Regel die Beseitigung von Bäumen auch nicht

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Wenn die Weltkriegsbombe detoniert…

Der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks haften nicht verschuldensunabhängig, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch die Nachbarhäuser beschädigt werden.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall

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Häusliches Musizieren

Da das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört, sind daraus herrührende Geräuscheinwirkungen jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar und in diesem Rahmen als unwesentliche Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks im Sinne von §

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Oberlandesgericht

Musizieren in der Nachbarschaft

Der Bewohner eines Reihenhauses hat keinen Anspruch darauf, ein von ihm als Lärmbelästigung empfundenes Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht mehr hören.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bewohnt das klagende Ehepaar als Nießbraucher ein Reihenhaus in einem Wohngebiet.

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Die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude

Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen.

Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder –

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Der Brand des Nachbarhauses

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist gegenüber dem Nachbarn verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.

Dies

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Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Bei einem auf gemeindeeigenem Grundstück stehenden Baum hat jedoch die Gemeinde, für die im Rahmen ohnehin gebotener Inspektionen des Kanals die Einwurzelungen erkennbar

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Rauchfreie Zeiten im Mehrfamilienhaus

Wenn die Hausordnung bzw. Anordnung des Vermieters eine angemessene Regelung zu rauchfreien Zeiten auf Balkonen oder Terrassen eines Mehrfamilienhauses enthält, können einzelne Mieter von ihren Nachbarn keine darüber hinausgehenden rauchfreien Zeiten verlangen.

Ein Anspruch aus §§ 862 Abs. 1, 858

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