Wenn Wurzeln der grenznah gepflanzten Kiefern die Pflasterung des Nachbargrundstücks hochdrücken und die Wurzelspitzen eine konkrete Gefährdung der Teichfolie darstellen, so besteht ein Anspruch auf teilweise Beseitigung der Wurzeln nebst Setzen einer Wurzelsperre, sofern ein weitergehendes Kappen bereits an der
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