Der Kinderspielplatz und die lieben Nachbarn

Kinderspielplätze gehörten als wichtige Einrichtungen für Kinder in die unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung. Der hiervon ausgehende Lärm sei regelmäßig sozialadäquat. Die zeitliche Nutzungsbeschränkung muss nicht durch aufgestellte Schilder untermauert werden, es ist ausreichend, wenn in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde normativ

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Supermarkt statt Kino

Durch einen geplanten Lebensmittelmarkt in einem allgemeinen Wohngebiet werden keine Rechte der Anwohner verletzt, auch wenn die Baubehörde möglicherweise statt des sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein umfassenderes Baugenehmigungsverfahren habe durchführen müssen.

Mit dieser Begründung ist jetzt ein Antrag auf einen Baustopp vom

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