Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte

Der Grundstückseigentümer ist nach den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis auch zu einem positiven Tun – hier: Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte – nur verpflichtet, wenn dies für einen billigen Interessenausgleich zwingend geboten ist.

Versorgungsverpflichtung aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

Nach der

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Verhandlungstisch

Die Überwachungskamera auf dem Nachbargrundstück

Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.

Der Bundesgerichtshof hat bereits früher entschieden, dass

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Bundesverwaltungsgericht

Der Durst der Nachbarsbäume

Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. Denn wenn der „Durst“ der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn nicht mit

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Grundstücksabsenkung

Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks.

Allerdings hat der BGH bereits früher für einen auf Beseitigung der Folgen einer unzulässigen Vertiefung (§§ 1004

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Äste in Nachbars Garten

Wachsende und gedeihende Bäume in des Nachbars Garten sieht nicht jeder mit ungeteilter Freude. Bedeuten Sie doch für den eigenen Grund und Boden mitunter Schatten und verstreute Pflanzenteile. Wenn dann sogar die Äste über die Grundstücksgrenze hinüber wachsen, kann man

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Notwegerecht des Besitzers

Nur der Eigentümer, nicht aber auch der Besitzer eines zugangslosen Grundstücks kann die Einräumung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB verlangen; das gilt auch dann, wenn der Besitzer Eigentümer von Scheinbestandteilen ist, die sich auf einem solchen Grundstück

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