Reichweite einer Vereinigungsbaulast

Eine Vereinigungsbaulast muss und kann nicht auf bestimmte Bauvorhaben auf dem vereinigten Baugrundstück beschränkt werden.

Eine Vereinigungsbaulast kann nicht nur von der Einhaltung von Grenzabständen für eine in der Baulast genau bestimmte Bebauung befreien. Der Inhalt einer Vereinigungsbaulast ist in

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Der Bau eines Seniorenpflegeheims

Gefahrenkarten und Risikokarten können im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach dem Landeswassergesetz nicht vollkommen außer Betracht bleiben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Flächen, die derzeit in den Gefahren- und Risikokarten verzeichnet sind, künftig als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen

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Glasierte Dachwerkziegel

Die mit der Verwendung glasierter Dachziegel verbundenen Lichtreflexionen mögen gelegentlich als lästig empfunden werden, überschreiten jedoch im Regelfall nicht die Schwelle zur Rücksichtslosigkeit. Eine Rücksichtslosigkeit ist vielmehr nur in Ausnahmekonstellationen anzunehmen.

Maßgeblich hierfür sind der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit

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Die Schlosserei im Dorfgebiet

Besteht in der Umgebung eines landwirtschaftlichen Gebäudes, das als Schlosserei umgenutzt werden soll, eine Gemengelage, in der Wohnnutzung neben landwirtschaftlichen Betriebsstätten und ein größerer Handwerksbetrieb vorhanden sind, ist der Betrieb einer Schlosserei nicht rücksichtslos gegenüber der Nachbarschaft.

Mit dieser Begründung

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Ein Baustofflager im Dorfgebiet

Aufgrund zahlreicher Auflagen bezüglich der Höchstkapazitäten und Lärmgrenzwerte kann ein Lagerplatz für Baustoffe in einem Dorfgebiet zulässig sein und nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in den hier vorliegenden Fällen die Klagen einiger Nachbarn

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Der Lärm von 7 Gaststätten

Weigert sich eine Stadt Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm zu ergreifen, der von mehreren Gaststätten ausgeht, obwohl die Immissionsrichtwerte für Lärm überschritten sind, hat die Stadt das ihr nach dem Gaststättenrecht eröffnete Ermessen für ein Tätigwerden zum Schutz der Anwohner

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Kletterwald

Sind die Nachbarn eines geplanten Kletterwaldes innerhalb der festgesetzten Nutzungszeiten keinen unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt, verstößt die Genehmigung nicht gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für den Betrieb eines

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Behindertenwohnheim im allgemeinen Wohngebiet

Das Bauplanungsrecht ist grundstücksbezogen, nicht personenbezogen. Demgemäß kann auch nur der Eigentümer eines Nachbargrundstücks die Verletzung ihn schützender bauplanungsrechtlicher Vorschriften geltend machen, nicht aber der Mieter.

Mit dieser Begründung wies jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz einen Eilantrag gegen den Bau eines

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Der Omnibusbetrieb in der Nachbarschaft

Zu den nachbarrechtlichen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der (diffusen) Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße hatte jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu entscheiden:

Für die Frage, ob sich eine bauliche Erweiterung – auch in Form einer

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Genehmigung eines Bahnfunkmastes

Bei der Genehmigung eines Bahnfunkmastes, der auf ein unmittelbar angrenzendes Nachbargrundstück optisch bedrängend wirkt, muss ein vorhandener Alternativstandort in die Abwägung einbezogen werden.

In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall sind die Kläger Eigentümer eines mit einem

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Altlastensanierung vs. Baumschutz

Die Vorschriften zum Natur- und Baumschutz begründen für die Bewohner benachbarter Grundstücke keine subjektiven Abwehrrechte gegen eine Altlastensanierung, da sie ausschließlich im öffentlichen Interesse bestehen.

Mit dieser Begründung lehnte jetzt das Verwaltungsgericht Hannover in einer Eilentscheidung zum „Calenberger Loch“ den

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Keine Beschattung durch das Nachbargrundstück

Ein Grundstückseigentümer, der mehrere Fischteiche im Wald betreibt, hat keinen Anspruch auf ausreichende Beschattung durch die Nachbargrundstücke.

In einem jetzt vom Verwaltugnsgericht Neustadt entschiedenen Verfahren ist die Antragstellerin Eigentümerin von Grundstücken im Pfälzerwald in der Nähe der zur Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben

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