Eine Vereinigungsbaulast muss und kann nicht auf bestimmte Bauvorhaben auf dem vereinigten Baugrundstück beschränkt werden. Eine Vereinigungsbaulast kann nicht nur von der Einhaltung von Grenzabständen für eine in der Baulast genau bestimmte Bebauung befreien. Der Inhalt einer Vereinigungsbaulast ist in § 2 Abs. 12 Satz 2 NBauO 2012, § 4
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