Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands im Fall eines Nachbesserungsverlangens hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Aachen: Der Kläger nimmt die Beklagte, von welcher er ein Fahrzeug erworben hat, im Wege der Nachbesserung auf den Ausbau des seiner Ansicht nach mangelhaften und den Einbau
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