Nachtbaustelle

Mehrkosten einer Mangelbeseitigung

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wird ein Verfahren auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 ZPO nicht nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der zu vollstreckende Anspruch eine Insolvenzforderung darstellt. Die Zwangsvollstreckung wird vielmehr nach

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