Bundesverwaltungsgericht

Nachbesserungsverlangen vor der Abnahme

Der Auftraggeber kann gemäß § 4 Nr. 7 Satz 1 (jetzt § 4 Abs. 7 Satz 1) VOB/B vor der Abnahme verlangen, dass bereits vorhandene Mängel beseitigt und das Werk vertragsgerecht hergestellt wird. Er kann jedoch, wie nach der Abnahme, keine bestimmte Art der Mängelbeseitigung oder vertragsgerechten Herstellung verlangen, wenn

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Nachtbaustelle

Mehrkosten einer Mangelbeseitigung

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wird ein Verfahren auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 ZPO nicht nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der zu vollstreckende Anspruch eine Insolvenzforderung darstellt. Die Zwangsvollstreckung wird vielmehr nach § 89 InsO unzulässig. Auch wenn das Werk grundsätzlich den

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Beteiligung des Bestellers an den Nachbesserungskosten

Hat der Unternehmer gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grundsätzlich nach den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer tatsächlich angefallenen (Selbst-)Kosten der Mängelbeseitigung. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall muss

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