Schule

Publikumsverkehr in der Nachhilfeschule

§ 5 Abs. 3 Nr. 20 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, nach der Angebote privater Bildungseinrichtungen weder für den unmittelbaren Publikumsverkehr geöffnet noch ihre Angebote dargebracht werden dürfen, beruht mit § 32 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage und verstößt aller Voraussicht nach nicht gegen höherrangiges Recht. Mit dieser

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Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten

Für die Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten besteht keine Mindestquote von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Revisionen zweier Betreiber von Nachhilfeinstituten in Unterfranken stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, für die betreffenden Institute jeweils Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG zu

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Verbesserung von schulischen Leistungen

Ein Schüler, der in zwei (oder mehr) Fächern die Note „Mangelhaft“ als Zeugnisnote erhält, kann nur dann versetzt werden, wenn alle diese Noten ausgeglichen werden können. Maßgeblich für die Versetzungsentscheidung ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen. Kampf um die Versetzung So hat das

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Privater Förderunterricht als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf

Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen. Für berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen, so dass vor der Gegenüberstellung der

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Nachhilfeunterricht für die Eltern?

Nimmt ein volljähriger Schüler Nachhilfeunterricht, kann der Nachhilfelehrer nach einem Urteil des Amtsgerichts München davon ausgehen, dass der Schüler sein Vertragspartner ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder sich etwas anderes aus den Umständen ergibt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Rechnungen an den Vater gesandt

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