Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten

Für die Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten besteht keine Mindestquote von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Revisionen zweier Betreiber von Nachhilfeinstituten in Unterfranken stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, für die betreffenden Institute jeweils Bescheinigungen nach

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Nachhilfeunterricht für die Eltern?

Nimmt ein volljähriger Schüler Nachhilfeunterricht, kann der Nachhilfelehrer nach einem Urteil des Amtsgerichts München davon ausgehen, dass der Schüler sein Vertragspartner ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder sich etwas anderes aus den Umständen ergibt. Daran ändert auch

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