Der nicht nachgebesserte Insolvenzantrag

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags (des Schuldners) erforderlich, aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen.

Bessert der Antragsteller auch nach einem konkreten Hinweis auf diesbezügliche Mängel

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Antragsbefugnis bei der Nachlassinsolvenz

Zum Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist nicht als Erbe berechtigt, wer die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten hat, auch wenn die Wirksamkeit der Anfechtung noch nicht feststeht.

Wer die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens als Nachlassgläubiger beantragt, muss seine Forderung gegen den

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