Die Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein im mittellosen Nachlass vorhandenes Grundstück sind keine dem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger aus der Staatskasse zu erstattenden Aufwendungen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall lag der streitgegenständliche Abrechnungszeitraum zwar vollständig vor dem
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