Abfindungszahlung an Erbprätendenten

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Entrichtet ein Erbe mithin eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der

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Latente Schäden als Nachlassverbindlichkeit

Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens sind nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.

In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall beerbte der Kläger neben weiteren Erben zu 1/3 seinen Onkel. Zum Nachlass gehörte ein Grundstück, das mit einem Zweifamilienhaus bebaut

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Der Tod des Insolvenzschuldners

Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben.

Die Forderung des Neugläubigers (hier: Mietforderungen) unterliegen nicht der Durchsetzungssperre des § 87 InsO. Die Sperre erfasst nur Insolvenzgläubiger. Gemäß § 38

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Steuerschulden für das Todesjahr

Die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger entsprechend seiner Erbquote zu leistende Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, ist im Rahmen der Erbschaftsteuerveranlagung als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1

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