Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Münster in zwei Erbschaftsteuerverfahren, in denen zwei Geschwister geklagt hatten, die gemeinsam Erben ihrer im Jahr 2019 verstorbenen Tante geworden
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