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Beerdigungskosten als Erbfallkosten – und die Sterbegeldversicherung

Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Münster in zwei Erbschaftsteuerverfahren, in denen zwei Geschwister geklagt hatten, die gemeinsam Erben ihrer im Jahr 2019 verstorbenen Tante geworden

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Grabpflegekosten

Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs. Die Kosten für die Grabpflege sind im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs gemäß § 2311 BGB nicht als Nachlassverbindlichkeiten

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Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten

Pflichtteilsansprüche können nur in tatsächlich geltend gemachter Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abgesetzt werden. Als Erwerb von Todes wegen gilt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG u.a. der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB). Die Steuer dafür entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst.

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