Flug­lärm­schutz­ und Nachtflugbetrieb

We­sent­li­che Än­de­run­gen von Be­triebs­re­ge­lun­gen un­ter­fal­len dem Re­ge­lungs­be­reich des § 73 Abs. 8 HV­wVfG mit der Folge, dass Drit­ten, deren Be­lan­ge erst­ma­lig oder stär­ker als bis­her be­rührt wer­den, die Än­de­rung mit­zu­tei­len und ihnen Ge­le­gen­heit zu Ein­wen­dun­gen zu geben ist.

Eine all­ge­mei­ne

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Nachtflugbetrieb am Köln/Bonner Flughafen

Die Klagen auf Aufhebung einer Verlängerung der Nachtflugregelungen für einen Flughafen sind unzulässig, weil die Rechtsstellung der Kläger bei einem Erfolg der Klagen verschlechtert wird. Beruht die vom Nachtflugverkehr ausgehende Lärmbelastung weder auf dem angefochtenen Bescheid, sondern ausschließlich auf der

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