Wohnhaus

Grundstücksübernahme bei der vorweggenommene Erbfolge – und die später abgelösten Darlehen

Ein unentgeltlicher Erwerb i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt wird und die durch Grundschulden auf dem Grundstück abgesicherte Darlehen des Rechtsvorgängers nicht übernommen werden. Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen

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Bundesfinanzhof

Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – und die Auflösung der Kapitalgesellschaft

Die bis zum Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war. Haben die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gesellschafterfinanzierung – und der Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten

Die bis zum BFH-Urteil vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war. Haben die Gesellschafter einer GmbH durch Feststellung

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Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter – und das Gesellschafterdarlehen

Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt. War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach §

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Gesellschaftereinlage statt Bürgschaftsinanspruchnahme – und die nachträglichen Anschaffungskosten

Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führen zu

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Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. Aufwendungen des Gesellschafters

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Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

Nach § 17 Abs. 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft qualifiziert beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Veräußerungsgewinn i.S. von § 17

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Nachträgliche Anschaffungskosten – nach der zivilrechtlichen Neuordnung des Kapitalersatzrechts

Der Bundesfinanzhof stellt die Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten nach der zivilrechtlichen Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG auf den Prüfstand. Dabei will sich der Bundesfinanzhof grundlegend mit der Rechtsfrage zu befassen, ob, unter welchen Voraussetzungen und gegebenenfalls in welchem Umfang Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe auch

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Gesellschafterdarlehen – und der Rangrücktritt

Ein bloßer Rangrücktritt führt im Grundsatz nicht dazu, dass ein Darlehen den Charakter als Fremdkapital bzw. als Forderung des Darlehensgebers verliert. Dies gilt auch, wenn die Darlehensgewährung und der Rangrücktritt durch das Gesellschaftsverhältnis bedingt sind. Soweit die Rechtsprechung kapitalersetzende Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung beurteilt hat, betrifft dies ausschließlich

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Investitionsrücklage – und das Wertaufholungsgebot

Erstmals für nach dem 31.12 1998 endende Wirtschaftsjahre bestimmt § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG in der durch das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 eingeführten Fassung, dass Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zum Vermögen des Steuerpflichtigen gehört

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Verlust aus GmbH-Beteiligung – und das neue Eigenkapital zur Ablösung von Sicherheiten

Es stellt keine Anschaffungskosten dar, wenn ein Gesellschafter der GmbH neues Eigenkapital zuführt, um Sicherheiten abzulösen. In dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war der Gesellschafter an der GmbH zu mehr als 1% beteiligt. Für Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft stellte er Sicherheiten (Grundschuld und Bürgschaft) zur Verfügung. Die GmbH geriet

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Nachträgliche Anschaffungskosten als Veräußerungsverlust – und die Änderung des Steuerbescheids

Der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses steht nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt (hier: Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung, Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten) im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war. Nach § 175 Abs. 1 Satz

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Auflösungsverlust bei nachträglichen Anschaffungskosten

Das Entstehen eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 2 und 4 EStG setzt -neben anderen Anforderungen- voraus, dass die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten feststeht. Stehen im betreffenden Veranlagungsjahr die nachträglichen Anschaffungskosten (hier: des GmbH-Gesellschafters aus einer Höchstbetragsbürgschaft) noch nicht fest, ist deshalb der Auflösungsverlust auch noch nicht entstanden. Bundesfinanzhof,

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Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

Die Bürgschaftsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafters kann zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung an der GmbH führen. In einem beim Finanzgericht Düsseldorf anhängigen Fall war streitig, ob die Bürgschaftsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafters zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung führt. Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträger-GmbH und musste im Jahr 1999 gegenüber der finanzierenden

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