Der zwischen dem Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister e. V. (BAP) und (u.a.) ver.di geschlossene Manteltarifvertrag Zeitarbeit vom 22.07.2003 idF vom 17.09.2013 (MTV Zeitarbeit) enthält unter anderem eine Regelung zur Nachtarbeit, wonach sich die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit sich nach der Zuschlagsregelung des Kundenbetriebes richtet, jedoch höchstens 25 % des jeweiligen tariflichen
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