Mit der Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer Kapitalgesellschaft des Einzelunternehmers hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
In diesem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall betreibt der Kläger ein Einzelunternehmen, dessen Gegenstand ein Wärmelieferservice ist, mit dem das Unternehmen
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