Kapseln, die 0,5 mg Melatonin enthalten und von denen laut Verzehrempfehlung täglich 2 Stück eingenommen werden sollen, sind kein Arzneimittel. Damit hatte jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Kläger einer Händlerin Erfolg, die melatoninhaltige Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Die Kapseln enthalten jeweils 50 mg Melissenextrakt
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