Polizisten – persönlich erkennbar

Eine Pflicht, bei der Einführung von Namens- oder Nummernschildern für Polizeivollzugsbeamte die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen, besteht nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht.

Der Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei hatte geltend gemacht, die vom Polizeipräsidenten in Berlin verfügte Geschäftsanweisung

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