Nach einem Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Braunschweig wird das Amtsgericht Northeim erneut darüber zu entscheiden haben, ob sich ein Angeklagter wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht hat (§ 86a StGB).
Der Angeklagte hatte einen Aufkleber mit dem Aufdruck „Ossi“
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