Zu den durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) geschaffenen gesetzlichen Regelungen zur sog. Mehrmütterorganschaft urteilte der Bundesfinanzhof im März 2006, dass diese verfassungsgemäß sind und nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete
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