Zum Schutz der in der Nidda und in deren Uferbereich lebenden und nistenden Tierarten darf das zuständige Regierungspräsidium das Befahren der Nidda untersagen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in den hier vorliegenden Fällen die Klagen des Hessischen Kanuverbandes als unbegründet abgewiesen. Das Regierungspräsidium hatte jeweils durch Allgemeinverfügung das
Lesen