Wolf

Abschussgenehmigung für Wölfe

Die Tötung zweier Wölfe kann zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden für den betroffenen Schäfer erforderlich sein, wodurch die Ausnahmegenehmigung zur Tötung gerechtfertigt ist. Fehlt es im Bescheid am engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang, innerhalb dessen nach einem Rissereignis Wölfe ohne konkrete Identifizierung getötet werden dürfen, handelt es sich um einen

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Die Traubeneiche in St. Goar

Eine Befreiung von einer Rechtsverordnung, durch die ein Naturdenkmal geschützt ist, kann dann gerechtfertigt sein, wenn es dem Allgemeinwohl dient und naturschutzrechtliche Interessen nicht verletzt werden. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall des vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem der Bund für Umwelt und Naturschutz e. V.

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Rügebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen

Die Beschränkung der Rügebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen auf „drittschützende“ Umweltvorschriften in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 UmwRG verstößt gegen Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG. Bis zur erforderlichen Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes können anerkannte Umweltschutzvereinigungen Verstöße gegen Umweltvorschriften, die aus Unionsrecht hervorgegangen sind, unmittelbar auf der Grundlage des Art. 10a

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Importierte Miesmuscheln im Wattenmeer

In die zum Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ gehörenden Küstengewässer dürfen keine Miesmuscheln importiert werden. So entschied jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht auf die Klage eines Naturschutzvereins, der Schutzstation Wattenmeer e. V.. Der Verein klagte gegen die Einbringung von Miesmuscheln aus irischen und britischen Küstengewässern durch vier schleswig-holsteinische Muschelfischereibetriebe in die zum Nationalpark

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Ausbau der Gemeindestraße und der Naturschutzverband

Gegen den Ausbau einer Gemeindestraße besteht keine Klagebefugnis für Naturschutzverbände. Mit dieser Begründung entschied jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, dass der BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. als anerkannter Naturschutzverband kein Klagerecht gegen eine naturschutzrechtliche Entscheidung des Landes zum Ausbau einer Gemeindestraße hat. Im März 2010 hatte die Ortsgemeinde Friesenhagen die naturschutzrechtliche

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Normenkontrollantrag eines anerkannten Naturschutzvereins

Einem nach § 60 Abs. 1 NNatG anerkannten Verein stehen in Bezug auf die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung keine über die Beteiligungsrechte nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG und § 60 a Nr. 1 NNatG hinausgehenden subjektiv-öffentlichen Rechte zu, weil ihm weder das Bundesnaturschutzgesetz noch das Niedersächsische

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