Die Tötung zweier Wölfe kann zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden für den betroffenen Schäfer erforderlich sein, wodurch die Ausnahmegenehmigung zur Tötung gerechtfertigt ist. Fehlt es im Bescheid am engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang, innerhalb dessen nach einem Rissereignis Wölfe ohne
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