§ 45 Abs. 4 SGB VIII rechtfertigt nicht nur den Erlass solcher Nebenbestimmungen, mit denen die Erlaubnisfähigkeit einer Einrichtung i.S.v. § 45 Abs. 2 SGB VIII sichergestellt werden soll.
§ 45 Abs. 4 SGB VIII berechtigt die zuständige Behörde, im
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