Der Personalrat in der Nebendienststelle

Die Existenz eines Nebenstellenleiters ist nicht Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit einer personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung. Der Personalrat einer Nebenstelle, die keinen Dienststellenleiter hat, hat keinen Informationsanspruch gegenüber dem Leiter der Hauptdienststelle. Der Leiter der Hauptdienststelle ist nicht verpflichtet, für die verselbständigte Nebenstelle

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