Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen

Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Diese verschärften Genehmigungsvoraussetzungen sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungsgemäß.

Die Vermietung von Wohnraum an Touristen ist nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz genehmigungspflichtig. Dies gilt für Haupt- wie

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Die Hauptwohnung eines Kindes

Benutzt ein Einwohner mit mehreren Wohnungen im Inland keine Wohnung vorwiegend und kann auch kein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen an einem Ort festgestellt werden, hat er gegenüber den Meldebehörden zu erklären, welche Wohnung Hauptwohnung ist. Für minderjährige Einwohner üben in diesen

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