Gegenstand einer Feststellungsklage kann ausdrücklich auch das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein (sog. negative Feststellungsklage).
Eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken. Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder
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