Einfuhren aus Nepal

Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1615/2000 der Kommission wird Nepal für bestimmte Textilwaren eine mengenmäßig begrenzte Abweichung von den Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems der Gemeinschaft gewährt. Diese Regelung waren zuletzt bis Ende 2006 befristet. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1808/2006 der Kommission vom 07. Dezember 2006 erfolgte nun eine

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Einfuhren aus den VAE, Nepal und Sri Lanka

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate, Nepals und Sri Lankas Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (fehlender guillochierter Überdruck). Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse nach Form A zugestimmt. Es gelten die nachstehend

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