Übernimmt der Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Arbeitnehmers, wendet er damit keinen Arbeitslohn zu. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und gab damit seine anderslautende Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 ausdrücklich auf. Die Übernahme von
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