Breitbandausbau in der Eifel

Von einer bereits bestehenden zuverlässigen Versorgung mit Breitbandnetz ist dann auszugehen, wenn die vom bereits am Markt tätigen Unternehmen gewählte Lösung technisch dafür Gewähr bietet, dass jedem Haushalt unter normalen Bedingungen die Bandbreite von 30 Mbit/s jederzeit zur Verfügung steht und dies auch im Rahmen des unternehmerischen Gesamtkonzepts umgesetzt werden

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Hochspannungsleitung als Erdkabel

Ist die von der Planfeststellungsbehörde vorgenommene Variantenprüfung bei der Trassenwahl zum 110-kV-Netzausbau fehlerhaft und die naturschutzrechtliche Prüfung auf einer unzureichend ermittelten Grundlage vorgenommen worden, kommt es zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und festgelegt, dass der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, mit

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