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Gastransporte und die „Briefmarkenentgelte“

Die Einführung einheitlicher „Briefmarkenentgelte“ für den Gastransport durch die deutschen Fernleitungsnetze entspricht europarechtlichen Vorgaben. Auch hinsichtlich der Besonderheiten der deutschen Fernleitungslandschaft ist das nicht zu beanstanden.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in den hier vorliegenden Fällen die Beschwerden

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Die Veröffentlichung von Daten der Netzbetreiber

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung von netzbetreiberbezogenen Daten durch die Regulierungsbehörde ist rechtmäßig. Die Regulierungsbehörde ist nach der am 17.09.2016 in Kraft getretenen Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zur Veröffentlichung sogar verpflichtet.

So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Musterverfahren

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