Im Verbrauchsgüterkauf kann der Käufer eines (hier: aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergestellten Nachfolgemodells verlangen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Autokäufer einen entsprechenden Anspruch innerhalb
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