Kfz-Händler haben nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten auszuweisen für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen.
Verkaufen Kfz-Händler Neuwagen an Autovermietungen, verpflichten sie sich häufig, die Fahrzeuge nach Ablauf
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