Der nichtrechtfähige Verein – im Grundbuch

Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden. Allerdings ist die Frage, ob ein nichtrechtsfähiger Verein nur unter seinem Namen ohne Angabe der Vereinsmitglieder in das Grundbuch eingetragen werden kann, umstritten. Nach einer – überwiegend in der älteren Rechtsprechung und Literatur vertretenen – Auffassung

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