Bundesfinanzhof

Auch ein Richter braucht einen Anwalt

Für einen aktiven Richter besteht kein Recht zur Selbstvertretung in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Der in § 62 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung normierte Vertretungszwang für Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verstößt insoweit nicht gegen höherrangiges Recht.

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Das Fehlen der Entscheidungsgründe

Mit der Darlegung des Verfahrensmangels der fehlenden Urteilsbegründung in einer Nichtzulassungsbeschwerde hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:

Dabei hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass mit der Verfahrensrüge, das Finanzgericht habe nichts dazu ausgeführt, wie es die Einnahmen und Ausgaben im

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Revisionszulassung wegen Divergenz

Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert unter anderem, dass das Finanzgericht seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt.

Im Einzelnen sind für die

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