Gerichtsgebäude Neustadt an der Weinstrasse

Klagerücknahme – und ihre Anfechtung

Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht -etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen- angefochten werden.

Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht

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Fachgerichtszentrum Hannover

Die Schätzung des Finanzgerichts – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das Finanzgericht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich.

Ein darüber hinausgehender, ausnahmsweise

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Kalender

Die ablaufende Begründungsfrist – und das noch nicht zugeteilte „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“

Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung – und das ausgelaufene Recht

Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten -abstrakt beantwortbaren- Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsatzrevision

Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. 

Die Rechtsfrage

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OLG Naumburg

Die dann doch nicht zugelassene Revision

Hat das Berufungsgericht die Zulassung der Revision in der Urschrift seiner Entscheidung ausdrücklich abgelehnt, kann diese Entscheidung durch Fehler bei der anschließenden Erstellung der zur Zustellung an die Prozessbeteiligten dienenden Ausfertigungen oder Abschriften durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (hier: Abschrift

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