Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision einer Nebenklägerin das Urteil des Landgerichts Berlin wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen 13jährigen Jungen im Monbijoupark aufgehoben, soweit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes unterblieben ist. Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren
Lesen