Schusswaffe

Mord – und die politische Tatmotivation

Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art.20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit

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Niedere Beweggründe und brutales Tatbild

Mit dem Vorliegen niedriger Beweggründe bei einem außergewöhnlich brutalem, eklatant menschenverachtendem Tatbild sowie der Prüfung verminderter Steuerungsfähigkeit und Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus in Fällen dieser Art hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Das Landgericht Bremen hat einen gelernten Fleischer

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