Acker

Begünstigung landwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer – und der Betrieb des Nießbrauchers

Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen. Einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann auch derjenige unterhalten,

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Reihenhaus

Grundstücksnießbrauch oder Benutzungsdienstbarkeit?

Die Abgrenzung zwischen einem Grundstücksnießbrauch und einer Benutzungsdienstbarkeit richtet sich allein formal danach, ob dem Berechtigten eine umfassende Nutzungsbefugnis (ggfs. unter Ausschluss einzelner Nutzungen) oder nur einzelne Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot erfordert, dass der Umfang der Belastung aus

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Wohnhaus

Benutzungsdienstbarkeit am Sondernutzungsrecht?

Ein Sondernutzungsrecht kann nicht selbständig mit einer Dienstbarkeit belastet werden.

Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit kann eine Sondernutzungsfläche sein, die dem belasteten Sondereigentum zugeordnet ist; sie kann auch den alleinigen Ausübungsbereich darstellen.

Berechtigt eine Dienstbarkeit zur Nutzung von Sondereigentum, ist die Berechtigung

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Grundstückserwerb durch den Nießbrauchsberechtigten in der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den Nießbrauchsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot einschließlich des Wertes des bestehenden bleibenden Nießbrauchsrechts.

Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches

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Zwangsverwaltung bei Nießbrauch

Für eine Zwangsverwaltung ist bei einem bestehenden Nießbrauchsrecht ein originärern Duldungstitel gegen den Nießbraucher erforderlich.

Dieser Duldungstitel kann nicht dadurch erwirkt werden, dass die Vollstreckungsunterwerfung aus der vom Eigentümer beurkundeten Grundschuldbestellungsurkunde auf den Nießbrauchsberechtigten gem. § 727 ZPO umgeschrieben wird.

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Schreibmaschine

Nießbrauch am eigenen Grundstück

Ein Nießbrauch kann auch an dem eigenen Grundstück bestellt werden (Eigentümernießbrauch); der Nachweis eines berechtigten Interesses an der Bestellung ist nicht erforderlich.

Der Grundstückseigentümer kann einen Nießbrauch für sich selbst bestellen. Die Schaffung eines Rechts am eigenen Grundstück ist im

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