Straßenblockade der "Letzten Generation" in Berlin

Straßenblockaden durch Klimaaktivisten – und die Grenzen ihrer Strafbarkeit

Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine Studentin wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die 22-jährige wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt und festgestellt, dass sich die Angeklagte an einer Straßenblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“

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"Letzte Generation" - Straßenblockade am Hauptbahnhof Berlin

Die Straßenblockade der „Letzten Generation“

Das Landgericht Berlin hat in der Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. Oktober 2022 gegen einen 21-jährigen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ bestätigt und die Berufung des Angeklagten verworfen.  Der Angeklagte war im Oktober des vergangenen Jahres von einem Jugendrichter des Amtsgerichts Tiergarten in erster Instanz zu einer Geldstrafe

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Geldwäsche

Der Streit mit dem Dealer ums Wechselgeld

Mit der Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung in Fällen, in denen der Käufer von Betäubungsmitteln gegen den Verkäufer die Zahlung von Wechselgeld mit Nötigungsmitteln durchzusetzen sucht, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dabei betonte der Bundesgerichtshof zunächst, dass zu einer Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung bereits die Feststellung ausreicht, dass

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Störung einer Versammlung – als Nötigung

Ein nach Art.20 Abs. 1 Nr. 2 BayVersG strafbewehrter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG kann auch den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Handlang darin besteht, durch das Auftreten konkludent die Vornahme von Gewalttätigkeiten jedenfalls anzudrohen, um dadurch

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Untreue

Räuberische Erpressung – und die konkludente Drohung

Die räuberische Erpressung erfordert ebenso wie der Raub einen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung. Eine konkludente Drohung genügt; sie kann sich grundsätzlich auch daraus ergeben, dass der Täter dem Opfer durch sein Verhalten zu verstehen gibt, er werde zuvor zu anderen Zwecken

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Bedrohung – und die versuchte Nötigung

Auch in den Fällen der versuchten Nötigung tritt die Bedrohung hinter diese zurück. Etwas Anderes gilt jedoch, wenn die Bedrohungshandlung (hier: das Halten eines Messers in Richtung des Halses des Geschädigten) nicht der nachfolgenden Nötigung diente, die (hier) darin lag, dass der Angeklagte, nachdem er das Messer hatte sinken lassen,

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Erpressung – und das abgenötigte Schuldanerkenntnis

Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden. Dies setzt allerdings eindeutige Feststellungen des Tatgerichts voraus, dass das Tatopfer tatsächlich eine nicht bestehende Verbindlichkeit schriftlich anerkannt hat.

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Erpressung – und keine eigenständige Nötigung

Eine Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Sie kann auch konkludent erfolgen. Empfindlich ist ein angedrohtes Übel allerdings nur dann, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil so erheblich ist, dass seine Ankündigung den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens

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1 Nötigungshandlung – 2 erzwungene Verhaltensweisen

Werden durch dieselbe Nötigungshandlung verschiedene Verhaltensweisen des Tatopfers erzwungen, so liegt nur eine Tat vor. So lag es auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Schläge des Angeklagten dienten ebenso wie seine Drohung im Rahmen eines einheitlichen Lebensvorganges kumulativ der Erzeugung einer Zwangslage des Opfers. Die Nötigungsmittel bildeten

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Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

Die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln kann eine strafbare (räuberische) Erpressung darstellen. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof hatte zunäcsht beabsichtigt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung – zu entscheiden, die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richte sich nicht gegen das Vermögen des Genötigten und erfülle daher nicht den Tatbestand einer Erpressung.

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Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs widerspricht der vom 02. Strafsenat beabsichtigten Rechtsprechungsänderung, wonach sich die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln nicht gegen das Vermögen des Genötigten richte und daher nicht den Tatbestand der Erpressung erfülle. Der 3. Strafsenat bestätigt insoweit nochmals seine bisherige, gegenläufige Rechtsprechung. An dieser Rechtsprechung, die im

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Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt zu entscheiden, „dass die Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln nicht das strafrechtlich geschützte Vermögen betrifft.“ Der 1. Strafsenat widerspricht nun dieser geplanten Rechtsprechungsänderung. Der beabsichtigten Entscheidung steht Rechtsprechung des 1. Strafsenats entgegen. Der 1. Strafsenat hat in zahlreichen Entscheidungen, darunter auch

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Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs widerspricht der beabsichtigten Rechtsprechungsänderung des 2. Strafsenats, wonach sich die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln nicht gegen das Vermögen des Genötigten richte und daher nicht den Tatbestand der Erpressung erfülle. Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen. Der 4. Strafsenat

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Das abgepresste Handy – und sein Weiterverkauf

Ein gutgläubiger Eigentumserwerb nach den §§ 929, 932 BGB ist gemäß § 935 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Sache dem früheren Eigentümer abhandengekommen war. Unter einem Abhandenkommen in diesem Sinne ist der unfreiwillige Verlust des unmittelbaren Besitzes zu verstehen. Der für die Freiwilligkeit bestimmende Wille ist allerdings nicht rechtsgeschäftlicher,

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Raub = Nötigung + Wegnahme

Für die raubspezifische Einheit von qualifizierter Nötigung und Wegnahme ist maßgeblich, ob es zu einer – vom Täter erkannten – nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit oder bereitschaft gekommen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall besuchte der Täter eines Morgens seine Mutter. Spätestens nach Beendigung eines gemeinsamen

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Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

Die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richtet sich nicht gegen das Vermögen des Genötigten und erfüllt daher nicht den Tatbestand der Erpressung. Diese Auffassung vertritt jedenfalls in einem bei ihm anhängigen Revisionsverfahren der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der daher bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs anfragt, ob sie dem zustimmen

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Raub – und die finale Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme

Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Raubes ist eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz der qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme sowie eines räumlichzeitlichen Zusammenhangs dergestalt, dass es zu einer nötigungsbedingten Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Gewahrsamsinhabers über das Tatobjekt gekommen ist. Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen der Drohung mit oder dem

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Geiselnahme zur Aussagenerpressung

Eine Geiselnahme begeht, wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder

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Blockadeaktionen – und die Frage der Gewaltausübung

Gewalt im Sinne des § 240 StGB übt im Rahmen einer Blockadeaktion nur derjenige aus, der durch eine körperliche Kraftentfaltung einen körperlich wirkenden Zwang auf sein Opfer ausübt. An einer solchen körperlichen Zwangswirkung fehlt es, wenn der Täter über seinen eigenen Körper hinaus kein physisch wirkendes Hindernis schafft, sondern sich

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Münzen

Das Inkassoschreiben und die Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa

Die Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG kann unzulässig sein, wenn sie keinen gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere weil der vermeintliche Schuldner die Forderung bereits bestritten hat. Der Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Datenübermittlung begründet trotz eines Zusatzes, dass eine Übermittlung nur bei einredefreien und unbestrittenen Forderungen

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(Versuchte) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

Ein Rechtsanwalt kann sich durch den Versand zu „aggressiv“ formulierter anwaltlicher Mahnschreiben wegen (versuchter) Nötigung strafbar machen. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Revisionsverfahren hatte das Landgericht Essen erstinstanzlich den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Verurteilung.

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MPU wegen Nötigung im Straßenverkehr

Einem Autofahrer, der nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt war der Fahrer eines BMW Z4 am 2. Oktober 2010 4 auf dem Heimweg von

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Der erzwungene Kuss

Wird ein Kuss dadurch erzungen, dass Gewalt angewandt worden ist, um eine Person an den eigenen Körper heranzuziehen, liegt eine strafbare Nötigung vor. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die Verurteilung eines Musiklehrers zu einer Geldstrafe von 2.000 € durch das Amtsgericht Essen bestätigt und die Revision des Angeklagten

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Nötigung durch Sitzblockade

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war jetzt eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße richtete. Der Sachverhalt, welcher der jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde zugrunde liegt, spielt in der Zeit unmittelbar vor dem letzten Irak-Krieg: Am 15. März 2004 ließ

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