Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine Studentin wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die 22-jährige wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt und festgestellt, dass sich die Angeklagte an einer Straßenblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“
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