Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht beide Angeklagte am 13. Februar 2025 wegen Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von neun
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