Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit bei staatlichen Eingriffen gegenüber Bürgern vom Normgeber, die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt zu fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können,
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