Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen – oder: das ausgetrickste Normenkontrollverfahren

Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift

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Pferdesteuer

Kommunen sind grundsätzlich berechtigt, eine Pferdesteuer zu erheben.

Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall den Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad SoodenAllendorf abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung der

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