Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Vorlagepflicht der Gerichte

Nach dem allgemeinen richterlichen Prüfungsrecht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind alle Gerichte zuständig, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren nachkonstitutionelle gesetzliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen.

Im Einzelnen kann und muss

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Berlin, Rotes Rathaus

Das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg  zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz als unzulässig behandelt. 

Die Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg betreffen die Anwendung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum des Landes Berlin vom 29.11.2013 (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) auf

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Die Kurtaxsatzung der Stadt Dresden

Ist die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe nicht offensichtlich rechtswidrig und die Belastungen eines betroffenen Inhabers eines Beherbergungsbetriebes nicht gravierend, ist der Erlass einer vom betroffenen Inhaber beantragten einstweiligen Anordnung nicht dringend geboten.

So das Sächsiche Oberverwaltungsgericht in dem

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Anforderungen an eine Richtervorlage

Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat.

Das vorlegende Gericht muss hierzu

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