Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Das Recht auf Einsicht beschränkt sich nach § 51
LesenSchlagwort: Notar
70 Jahre – als gesetzliche Altersgrenze für (Anwalts-)Notare
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg geblieben, mit dem sich ein Anwaltsnotar gegen das Erlöschen seines Notaramtes durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für Notare wandte. Nach § 47 Nr. 2, § 48a Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars durch Erreichen der Altersgrenze
Lesen70 Jahre: die Altersgrenze für Anwaltsnotare
Die Altersgrenze für Notare verstößt nicht gegen das sich aus Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Lesen70 Jahre – und die Altersgrenze für Notare
Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet. Diese Altersgrenze für Notare ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters und ist auch mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
LesenNotarielle Fachprüfung – und die wiederholte Korrektur einer Klausur
Mit der wiederholten Korrektur einer Klausur durch neu eingesetzte Prüfer nach insoweit erfolgreichem Widerspruchsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Bundesgerichtshof sah dabei keine der gerügten Fehler im Prüfungsverfahren: Dass die eingesetzten Prüfer wussten, dass es sich um eine wiederholte Korrektur handelte, was nahelegte, dass es im Vorfeld
LesenNotarielle Fachprüfung – und die Verbesserungsklage
Hat ein Prüfling die notarielle Fachprüfung nicht bestanden, weil er gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen ist, fehlt seiner – auch – auf eine Neubescheidung mit dem Ziel der Verbesserung der bestandenen Klausuren gerichteten Klage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Eine „Verbesserungsklage“ ist erst nach
LesenGeldwäsche-Meldepflichten
Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb die Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von Geldwäschevorschriften ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, sie sei unzulässig, da sie nicht dem Subsidiaritätsgrundsatz genüge. Konkret betraf die Verfassungsbeschwerde § 43 Absatz 1, 2, 6, § 46, § 47 Absatz 1, 4,
LesenGrunderwerbsteuer – und der Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die -unwiderrufliche- Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprechenden Urkunde durch den Notar
LesenDer Notar als Testamentsvollstrecker
Die Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker, die in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung erfolgt ist, ist nicht nach §§ 27, 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam. Nach §§ 27, 7 Nr. 1 BeurkG ist die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung insoweit unwirksam, als darin der Urkundsnotar
LesenNotarsachen – und die Befangenheit der Richter
Der Umstand, dass die Präsidentin des Oberlandesgerichts als Justizbehörde die angefochtene Entscheidung getroffen hat, begründet keinen hinreichenden Grund für vernünftige Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der richterlichen Mitglieder des Notarsenats des Oberlandesgerichts. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass unbeschadet der Ausführungen in dem Urteil der V. Kammer des Europäischen
LesenAuskunft über alle früheren Beurkundungen
§ 51 BeurkG verpflichtet den Notar weder dazu, einem Urkundsbeteiligten oder seinem Rechtsnachfolger Auskunft darüber zu erteilen, ob er oder sein Rechtsvorgänger überhaupt an der Errichtung von Niederschriften beteiligt waren, die in dem Notariat errichtet wurden oder verwahrt werden, noch dazu, ihnen alle Niederschriften zu benennen, an denen diese beteiligt
LesenDer Gesellschafterbeschluss einer GmbH – und seine Beurkundungsbedürftigkeit
Ein Notar begeht ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2019 keine Pflichtverletzung, wenn er den Urkundsbeteiligten als sichersten Weg die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH empfiehlt, mit dem die Gesellschafter der Übertragung des Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils davon zustimmen. Bei der hier gewählten Vertragsgestaltung unter Einbeziehung des notariell
LesenAnmeldung zum Handelsregister – und die erforderliche Signatur
Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars gemäß § 39a BeurkG elektronisch einzureichen. Die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Ausstellers der Anmeldung gemäß § 126a BGB
LesenNotarkosten – und die getrennte Beurkundung von Grundstückskauf und Auflassung
Die getrennte Beurkundung von Grundstückskaufvertrag und Auflassung stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG dar; dies gilt auch, wenn der Notar die Beteiligten nicht über kostengünstigere andere Gestaltungsmöglichkeiten belehrt. Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG liegt
LesenNotarielle Fachprüfung – und die Antragsfrist bei Verfahrensmängeln
§ 18 Abs. 2 NotFV stellt eine Ausschlussfrist dar. So hatte in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall das Kammergericht in der Vorinstanz zu Recht angenommen, dass sich die Klägerin auf den von ihr behaupteten Mangel einer Lärmbelästigung während der Klausur nicht berufen kann, weil sie diesen nicht rechtzeitig geltend
LesenDie Nutzung des Notaranderkontos – und der Beurteilungsspielraum des Notars
Dem Notar steht bei der Prüfung der Frage, ob ein berechtigtes Sicherungsinteresse für eine Hinterlegung von Geld auf einem Notaranderkonto besteht, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Dementsprechend kommt ein Einschreiten der Dienstaufsicht nur in eindeutigen Fällen in Betracht, etwa wenn der Notar seinen Beurteilungsspielraum ersichtlich nicht ausgeübt oder
LesenNotarielle Fachprüfung – und die Grundzüge eines Rechtsgebiets
Der Notarsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich aktuell mit der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung zu befassen: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 NotFV umfasst der Prüfungsstoff das Recht der Personengesellschaften und Körperschaften einschließlich
LesenAnfechtung einer notariellen Fachprüfung – und neues Vorbringen in der Berufungsinstanz
Zwar hat das Berufungsgericht bei der Entscheidung über den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzlich auch vom Antragsteller erstmals innerhalb der Antragsfrist vorgetragene und nach materiellem Recht entscheidungserhebliche Tatsachen zu berücksichtigen. Das gilt indes nicht, wenn die Voraussetzungen des § 128a Abs. 1 VwGO vorliegen, unter
LesenNotarielle Fachprüfung – und die Bewertung der Korrektoren
Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zutreffende Antworten und brauchbare Lösungen nicht als falsch bewertet werden. Soweit die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Prüfungsfrage nicht eindeutig bestimmbar sind, die Beurteilung vielmehr unterschiedlichen Ansichten Raum lässt, muss dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zugestanden werden. Eine vertretbare und mit gewichtigen
LesenDas notarielle Testament – und die Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber den gesetzlichen Erben
Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist.
LesenDisziplinarklage gegen einen Notar – und die Beiladung der Notarkammer
Unabhängig von der – vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassenen – Frage, ob eine Beiladung Dritter in der mit dem Ziel einer Entfernung aus dem Amt erhobenen Disziplinarklage gegen einen Notar nicht von vornherein ausgeschlossen ist, fehlt es jedenfalls an einem rechtlichen Interesse der Notarkammer im Sinne von § 65 Abs.
LesenErstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses – und die „Corona“-Ausrede
Der bloße Verweis auf die eigene stark erhöhte Gefährdungslage während der Corona-Pandemie reicht als Grund nicht aus, weshalb trotz Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen die Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses unzumutbar ist. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall die Beschwerde
LesenMehrere Erklärungen – aber nur eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung
Dem Notar steht für die Beglaubigung einer Unterschrift auch dann nur eine Gebühr nach Nr. 25100 oder Nr. 25101 zu, wenn der unterzeichnete Text mehrere Erklärungen enthält, die verschiedene Gegenstände betreffen. Nach Nr. 25100 KV GNotKG erhält der Notar für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens (nachfolgend nur Unterschrift)
LesenGrundstücksverkauf – und keine Auflassung vor einem Baseler Notar?
Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland bestellten Notar gewahrt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um ein
LesenBefreiung von der Verschwiegenheitspflicht des Notars
Für die Erteilung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO genügt es, wenn durch den Todesfall das Interesse des oder der Urkundsbeteiligten an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist. Die weitere in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs für Notarsachen des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2003 genannte Voraussetzung für
LesenVerjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs
Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der Perspektive eines Laien das Vorgehen des Notars als irregulär und daher möglicherweise pflichtwidrig erscheinen lassen. Bei Amtshaftungsansprüchen beginnt die Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst, wenn
LesenErstellung einer Gesellschafterliste – und die Notarkosten
Die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbHGründungsvertrags ist nach Nr. 22110 KVGNotKG mit einer 0, 5 Gebühr abzurechnen. Im Gegensatz zur Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbHGründungsvertrags nach der Nr. 22110 KVGNotKG mit einer 0, 5
LesenPolnische Notare – und der Erbschein
Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung, und diese Urkunde ist folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“. Diese Urkunde ist jedoch eine „öffentliche Urkunde“ Dies entschied jetzt Gerichtshof
LesenZweisprachige notarielle Niederschrift
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Abgrenzung der Konstellation einer (ausnahmsweisen) notariellen Niederschrift in zwei gleichwertigen Sprachfassungen von der Konstellation zu befassen, in der ausschließlich die deutsche Sprachfassung für die notarielle Niederschrift verbindlich ist, während der fremdsprachige Text eine fakultative oder im Fall des § 16 Abs. 2 Satz
LesenNotarielle Belehrungspflichten – und ihr Schutzbereich
Die notariellen Belehrungspflichten gemäß § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG beschränken sich grundsätzlich auf das konkret zu beurkundende Geschäft. Ein für die Schadenszurechnung erforderlicher innerer Zusammenhang einer durch die Verletzung dieser Pflichten geschaffenen Gefahrenlage kann daher nur mit einem Schaden bestehen, der im Bereich des beurkundeten Geschäfts entstanden ist.
LesenDer auf einem Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreises – und die treuwidrigen Verfügungen des Notars
Der Auszahlung des auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises an den Verkäufer steht nicht entgegen, dass der beurkundende Notar treuwidrige Abbuchungen von diesem Konto veranlasst und später den Fehlbestand durch eine ebenfalls treuwidrige Überweisung von einem anderen auf seinen Namen lautenden Notaranderkonto ausgeglichen hat. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall
LesenDie nicht ausgeübte Auflassungsvollmacht der Notarangestellten
Ein Notar verletzt seine Amtspflichten nicht dadurch, dass er es unterlässt, auf seine Angestellten einzuwirken, namens der Bauträgerin die Auflassung der gekauften Eigentumswohnung auf die Erwerber in Untervollmacht zu erklären. Dabei kann auf sich beruhen, ob ein Notar verpflichtet ist, seine Angestellten zur Ausübung einer wirksam erteilten Vollmacht anzuweisen. Diese
LesenUnterschriftsbeglaubigungen in Grundstückssachen – nur durch Notare?
Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Dieses Erfordernis trägt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Gewährleistung der Rechtssicherheit von Grundstückstransaktionen und zur Funktionsfähigkeit des Grundbuchs
LesenBezirksnotare – und die Notariatsreform in Baden-Württemberg
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Bezirksnotars, die sich gegen die Reform des Notariatswesens in Baden-Württemberg richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Notariatsreform verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG. InhaltsübersichtDas Notariatswesen in Baden-WürttembergNotariatsreform in Baden-WürttembergDie Entscheidungen der VerwaltungsgerichtDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsBezirksnotare – und die
LesenWiederbestellung als Anwaltsnotarin
Der Anspruch auf Wiederbestellung in das Notaramt gemäß § 48c Abs. 1 Satz 1 BNotO ohne ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren sowie ohne Bedarfsprüfung gemäß § 4 BNotO gilt lediglich für diejenige am bisherigen Amtssitz i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 1 BNotO. Für eine – hier begehrte – Verknüpfung der
LesenAmtsenthebung – und die Wirtschaftsführung des Notars
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Art der Wirtschaftsführung im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 8 Fall 2 BNotO zu beanstanden, wenn sich ein Notar wiederholt erst nach Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereitfindet oder in die Lage versetzt wird, gegen ihn gerichtete titulierte Forderungen zu begleichen. Dies begründet
LesenDie von den Vertragsparteien bevollmächtigte Notarangestellte – und die Anweisungspflicht des Notars
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO ist der Notar zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die einem anderen gegenüber obliegende Amtspflicht fahrlässig oder vorsätzlich verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Der Notar ist jedoch nciht verpflichtet, seine von den Beteiligten bevollmächtigteb Angestellten anzuweisen, für die Käufer oder die Verkäuferin
LesenNotarielle Vollmachtsbescheinigung – und die Vollmachtskette
Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. Die Bescheinigung
LesenBadisches staatliches Notariat – und die dienstliche Bewertung des Notarbewerbers
Bei der durch Stellung eines Entlassungsantrags mit der Bewerbung auf einen Dienstposten in den Abteilungen „Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege“ der staatlichen Notariate (hier: durch einen Bezirksnotar) nachzuweisenden Bereitschaft, mit dem Ablauf des 31.12 2017 aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, handelt es nicht um ein einer dienstlichen Beurteilung zugängliches Leistungs- oder Befähigungsmerkmal
LesenSystematische Aufspaltung notarieller Grundstückskaufverträge
Die Aufspaltung von Verträgen erfolgt „systematisch“ im Sinne von § 14 Abs. 3 BNotO iVm Ziff. II Nr. 1 Buchst. d RL F, wenn sich der Notar über das Erfordernis eines sachlichen Grundes hinwegsetzt und das Fehlen des sachlichen Grundes bewusst hinnimmt. De hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betraf einen
LesenIm Immobiliensumpf – oder: die herabwürdigende Eigenwerbung eines Rechtsanwalts
Nutzt ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltlichen Dienstleistungen aufmerksam zu machen, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor. Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort
LesenNotarielles Nachlassverzeichnis – und die Ermittlungspflicht des Notars
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Auskunftspflicht des § 2314 BGB auf die Weitergabe von Wissen gerichtet ist, das der Verpflichtete hat oder sich verschaffen muss. Das notarielle Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten
LesenFalschbeurkundung im Amt – und der unzutreffende Wohnort
Macht sich ein Notar gemäß § 348 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er bei der Beurkundung eines Vertrages einen unzutreffenden Wohnort eines Vertragsbeteiligten beurkundet? Der Bundesgerichtshof differenziert hier: Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu befinden, ob ein Notar Erklärungen beurkundet hatte, die tatsächlich nicht erfolgt waren. Der Entscheidung
LesenBewertung der Notarbewerber – und die Anzahl der Dezimalstellen
Die für die Bewertung der fachlichen Eignung der konkurrierenden Bewerber gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO maßgebliche und sich zu 60 % nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und zu 40 % nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung bestimmende Gesamtpunktzahl ist rechnerisch nur bis auf
LesenBewertung der Notarbewerber – und die Fortbildung
Der Begriff „jährlich“ im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BNotO ist dahingehend auszulegen, dass der Bewerber in jedem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Jahr die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen ergriffen haben muss. Die Fortbildung muss dabei jeweils vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs erfolgt sein. Die
LesenDisziplinarverfahren gegen badische Amtsnotare
Das Antragsrecht nach § 32 Abs. 1 Nr. 8 LRiStAG BW steht neben Richtern sämtlichen gesetzlich gleichgestellten Personen, auch den sog. „badischen Amtsnotaren“, zu. Damit ist bei diesem Personenkreis auch die darauf bezogene Hinweispflicht in § 75 Abs. 7 Satz 2 LRiStAG BW zu beachten. Nach § 75 Abs. 7
LesenNotarielle Beurkundung von Kettenkaufverträgen mit „kick back“-Absicht
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BNotO und § 17 Abs. 2 BeurkG ist ein Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO). Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht
LesenNotarhaftung – und der zu ersetzende Schaden
Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden eine Amtspflichtverletzung zur Folge hat, ist in den Blick zu nehmen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen hätte. Die erforderliche Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs gehört zur haftungsausfüllenden
LesenAnnahme eines Kaufangebots – und die Haftung des Notars
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG hat der Notar den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren. Damit soll gewährleistet werden, dass die zu errichtende Urkunde den Willen der Parteien vollständig sowie inhaltlich richtig und eindeutig wiedergibt.
LesenVorläufige Amtsenthebung des Notars – und der Notariatsverwalter
Im Falle der vorläufigen Amtsenthebung des Notars kann unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 4 BNotO ein Notariatsverwalter bestellt werden. Der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage ist erfüllt, nachdem der Notar gemäß §§ 96 Abs. 1 S. 1 BNotO, 38 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BDG wirksam vorläufig des Amtes
LesenVorläufige Amtsenthebung des Notars – und die Bestellung eines Notariatsverwalters
Bei § 56 Abs. 4 BNotO handelt es sich um eine gesetzliche Ermächtigung, die nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist. § 56 Abs. 4 BNotO bildet die gesetzliche Grundlage für die Bestellung einer Notariatsverwalterin des Notarsamts des vorläufig seines Amtes enthobenen Notars. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
LesenBetreuungsgerichtliche Genehmigung – und die Doppelvollmacht des Notars
Dem Notar kann wirksam eine sog. Doppelvollmacht zur Entgegennahme der gerichtlichen Genehmigung und Mitteilung derselben an den Vertragspartner jeweils als Bevollmächtigter des Betreuers sowie zur Entgegennahme der Mitteilung als Bevollmächtigter des Vertragspartners erteilt werden. Zur wirksamen Vornahme der Mitteilung muss der Notar seinen Willen hierzu äußerlich erkennbar machen. Insoweit hat
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