Konkurrentenstreit – und die unterlaufene Verfassungsbeschwerde als Amtspflichtverletzung

Die Weigerung des Justizministeriums, mit einer Stellenbesetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des übergangenen Notarbewerbers zuzuwarten, kann als schuldhafte Amtspflichtverletzung einzuordnen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Hauptsacheentscheidung vom 08.10.2004 bezüglich der Konkurrentenklage des unterlegenen

Artikel lesen