Nachfragepflicht des Notars

Der Notar hat bei der Ermittlung des Willens der Urkundsbeteiligten Anlass zu einer Nachfrage, wenn das beabsichtigte Rechtsgeschäft einen Aspekt aufwirft, der üblicherweise zum Gegenstand der vertraglichen Abreden gemacht wird. Erst recht besteht eine Pflicht zur Nachfrage, wenn der Notar

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Bundesfinanzhof (BFH)

Notarhaftung für Notwegerechte

Der Notar verstößt gegen seine ihm im Rahmen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages obliegende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung, wenn er mit den Beteiligten nicht die Notwendigkeit der ihm, nach Einsicht in das Grundbuch, bekannten Wege und Leitungsrechte für das nicht an öffentliche

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Der Notar und die Schenkungsteuer

Bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages hat der Notar die Vertragspartner auf die Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer hinzuweisen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden bemisst sich nach der Höhe der angefallenen Schenkungssteuer

In einem jetzt

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