Neubaugebiet

Das beurkundungsbedürftiges Grundstücksgeschäft – unter der Bedingung eines bauplanungsrechtlichen Durchführungsvertrages

Dass ein beurkundungsbedürftiges Grundstücksgeschäft unter der Bedingung des Zustandekommens oder des Fortbestands eines anderen Rechtsgeschäfts vorgenommen wird, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass die Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Parteien eine Einheit bilden und daher beide beurkundungsbedürftig sind.

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Kaaba Mekka

Das Brautgabeversprechen

Mit der Rechtsnatur und der Formbedürftigkeit eines kollisionsrechtlich nach deutschem Sachrecht zu beurteilenden Brautgabeversprechens hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Konkret stritten die Beteiligten um die Verpflichtung des Antragsgegners, der Antragstellerin eine Pilgerreise nach Mekka zu bezahlen.

Die Beteiligten

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„Gestalterische Vorkehrungen“ für Kettenkaufverträge – und die vorläufige Amtsenthebung eines Notars

Die vorläufige Amtsenthebung kann bei einem bisher disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Notar geboten sein, wenn dieser durch Verabredung „gestalterischer Vorkehrungen“ für die Durchführung künftig beabsichtigter Beurkundungen von Kettenkaufverträgen die gemäß § 14 Abs. 2 BNotO verbotene Amtsausübung verschleiert.

Nach

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