Herausgabe des Vollstreckungstitels

Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels kann gemäß § 260 ZPO gleichzeitig mit der Vollstreckungsabwehrklage erhoben werden.

Richtiger Beklagter einer Titelherausgabeklage ist – wie bei der Vollstreckungsabwehrklage – der Vollstreckungsgläubiger, also der

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Zustellung notarieller Urkunden innerhalb der EU

Außergerichtliche Schriftstücke wie notarielle Urkunden, die außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstellt werden, fallen nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften unter das System der innergemeinschaftlichen Zustellung. Die mit diesem System angestrebte justizielle Zusammenarbeit kann sich sowohl im

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