Ein Schüler, der in zwei (oder mehr) Fächern die Note „Mangelhaft“ als Zeugnisnote erhält, kann nur dann versetzt werden, wenn alle diese Noten ausgeglichen werden können. Maßgeblich für die Versetzungsentscheidung ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen. Kampf um die Versetzung So hat das
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