Verbesserung von schulischen Leistungen

Ein Schüler, der in zwei (oder mehr) Fächern die Note „Mangelhaft“ als Zeugnisnote erhält, kann nur dann versetzt werden, wenn alle diese Noten ausgeglichen werden können. Maßgeblich für die Versetzungsentscheidung ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Anzahl der Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen. Kampf um die Versetzung So hat das

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Abitur mit 16 – aber keine Notenverbesserung

Ein Abitur mit 16 rechtfertigt keine Notenverbesserung für die Zulassung zum Medizinstudium. So hat es das Verwaltungsgericht Münster jetzt abgelehnt, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Abiturientin vorläufig zu dem auf das Sommersemester 2015 bezogenen fachspezifischen Studierfähigkeitstest der medizinischen Fakultät einzuladen. Die Antragstellerin bestand

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