Hausverbot für Notunterkünfte

Ein unbefristetes und für sämtliche Notunterkünfte einer Stadt geltendes Hausverbot für einen Obdachlosen ist rechtswidrig. Es belastet den Obdachlosen in unangemessener Weise und nimmt ihm jegliche Perspektive, im Bedarfsfalle innerhalb dieser Stadt untergebracht zu werden.

Mit dieser Begründung hat das

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